Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 06.08.2021 - 6 T 100/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36993
LG Darmstadt, 06.08.2021 - 6 T 100/21 (https://dejure.org/2021,36993)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 06.08.2021 - 6 T 100/21 (https://dejure.org/2021,36993)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 06. August 2021 - 6 T 100/21 (https://dejure.org/2021,36993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,36993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenstreitwert für Mieterhöhungsklagen?

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebührenstreitwert für Mieterhöhungsklagen? (IMR 2022, 84)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.04.2014 - VIII ZB 30/13

    Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung: Wert der Berufungsbeschwer des beklagten

    Auszug aus LG Darmstadt, 06.08.2021 - 6 T 100/21
    Daher ist auch die Beschwer einer Partei bei einer Mieterhöhung im Rahmen eines unbefristeten Mietverhältnisses nach dem 3, 5-fachen Jahresbetrag der streitigen Erhöhung anzusetzen (BGH NJW-RR 2019, NJW-RR Jahr 2019, 333), sofern es keine geringere Restlaufzeit mehr hat (BGH NZM 1999, 561 oder auch der von den Beklagten zitierte Beschluss des BGH vom 08.04.2014 - VIII ZB 30/13, BeckRS 2014, 11613).
  • BVerfG, 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95

    Willkürverbot und fehlerhafte Rechtsanwendung

    Auszug aus LG Darmstadt, 06.08.2021 - 6 T 100/21
    Mietvertragsparteien sollen nicht aus Kostengründen von einer Klage oder Rechtsverteidigung abgehalten werden (vgl. BVerfG, NJW 1996, 1531 f.).
  • BGH, 14.04.1999 - XII ZR 24/99

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Zustimmung zu einer Mietzinsanpassung

    Auszug aus LG Darmstadt, 06.08.2021 - 6 T 100/21
    Daher ist auch die Beschwer einer Partei bei einer Mieterhöhung im Rahmen eines unbefristeten Mietverhältnisses nach dem 3, 5-fachen Jahresbetrag der streitigen Erhöhung anzusetzen (BGH NJW-RR 2019, NJW-RR Jahr 2019, 333), sofern es keine geringere Restlaufzeit mehr hat (BGH NZM 1999, 561 oder auch der von den Beklagten zitierte Beschluss des BGH vom 08.04.2014 - VIII ZB 30/13, BeckRS 2014, 11613).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht